Das Markgräfliche Opernhaus in Bayreuth, erbaut Mitte des 18. Jahrhunderts im Auftrag der Markgräfin Wilhelmine von Brandenburg-Bayreuth, gehört seit 2012 zum UNESCO-Weltkulturerbe. Das Gebäude ist ein Meisterwerk barocker Theaterarchitektur in Bezug auf seine Gestaltung Form und Materialität, sowie seine akustischen und dekorativen Eigenschaften. Seine Bedeutung, sowie seine Einstufung als UNESCO-Weltkulturerbe ist eng an die stadthistorische Entwicklung Bayreuths geknüpft und hat in einem Wechselverhältnis seinerseits die Geschichte der Stadt nachfolgend mitgeprägt.
Im Zuge der geplanten baulichen Entwicklung „Kultur Quartier Bayreuth“ und der damit einhergehenden Neuordnung des Areals südlich des Markgräflichen Opernhauses steht die Befürchtung im Raum, dass sich aufgrund der vorgesehenen Ausmaße und Höhen der Neubauten negative Auswirkungen auf den „Außergewöhnlichen Universellen Wert“ (engl.: Outstanding Universal Value/OUV) ergeben, die im schlimmsten Fall den Weltwerbetitel in Gefahr bringen könnten. Um solche Auswirkungen zu verhindern und baulichen Entwicklungen im Umfeld des Markgräflichen Opernhauses einen klaren Rahmen zu setzen, wurde durch die Stadt Bayreuth und das Bayrische Landesamt für Denkmalpflege (BLfD) das Kommunales Denkmalkonzept (KDK) entwickelt, indem eine detaillierte städtebaulich-denkmalpflegerische Untersuchung des Areals rund um die Welterbestätte des Markgräflichen Opernhauses durchgeführt wurde.
Vorgehensweise
Als informelles Instrument für Kommunen bietet das KDK „konkretere Hilfestellungen für strategische Überlegungen im Umgang mit den Denkmalwerten einer Kommune“. In mehreren Phasen erfolgt die Identifikation der Denkmalwerte durch die Erfassung und Beschreibung der historischen Entwicklung und Kontinuität, der Formulierung von Entwicklungszielen und Rahmenbedingungen als auch die Untersuchung und Begleitung konkreter Entwicklungen. Die erfolgte Untersuchung der Denkmalwerte und historischen Entwicklung diente im Projekt auch als Grundlage für die Betrachtung möglicher Auswirkungen auf den außergewöhnlichen universellen Wert (OUV) des Markgräflichen Opernhauses. Die darauf basierende Rahmenplanung zeigt Entwicklungsoptionen auf, in denen eine verträgliche bauliche Entwicklung im sensiblen Umfeld des Opernhauses möglich ist. Außerdem wurden für das KDK mehrere Beteiligungsformate durchgeführt, um sowohl die Stadtöffentlichkeit als auch weitere relevante Akteur: innen und Fachdienststellen in den Prozess einzubinden.
Ergebnisse
Um eine verträgliche bauliche Entwicklung im Umfeld des UNESCO-Welterbes zu gewährleisten wurden zum einen räumliche Schwerpunkte identifiziert, die grundsätzlich für bauliche Nutzungen zur Verfügung stehen, als auch Bereiche, die eine besondere Sensibilität aufweisen und nicht für die bauliche Entwicklung nutzbar sind. Um der Vielschichtigkeit des städtebaulichen Kontextes um das Opernhaus und dessen Wirkung gerecht zu werden, wurden darüberhinausgehend städtebauliche Entwicklungsleitlinien formuliert, um die besonderen Ansprüche an die Gestaltungsqualität und die städtebauliche Struktur vorzugeben.
Auf Basis der vertieften städtebaulich-denkmalpflegerischen Untersuchung werden anschließend planerische Rahmenbedingungen formuliert, die Neuentwicklungen im Umfeld ermöglichen, ohne das mit negativen Auswirkungen auf den OUV des Opernhauses und damit seines Status als Welterbe gerechnet werden muss. Zur Sicherstellung einer behutsamen Entwicklung um das Markgräfliche Opernhaus gilt es ergänzende Regelungen für die Ausgestaltung und Ausdehnung für die Bebauung festzulegen, um die Wirkung des Opernhauses als Dominante zu bewahren.
Ort
Bayreuth
Auftraggeber
Stadt Bayreuth
Bayrisches Landesamt für Denkmalpflege (BLfD)
Beauftragung
Kommunales Denkmalkonzept (Modul I und II)
Planungszeitraum
04|2022 – 04|2023
Planungsumfang
ca. 20 ha
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